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Montag, 19. Juli 2010

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?

Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben sich an die Bürgerstiftung Bad Ems gewandt, um zu erfahren, was denn genau der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung für die Bürgerstiftung ist.

Das Ziel der seit 01.07.2010 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bestätigten Bürgerstiftung Bad Ems ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl in der Stadt Bad Ems unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Sie dient als ein Sammelbecken für Spenden und Zustiftungen.

Unter einer Zustiftung versteht man dabei einen Beitrag zum Stiftungsvermögen. Der langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Bürgerstiftung Bad Ems und gewährleistet die Kontinuität der Stiftungsarbeit. Das Stiftungsvermögen wird auf dem Kapitalmarkt angelegt, um Erträge zu erwirtschaften. Aus diesen Erträgen, nicht aber aus dem Stiftungsvermögen können später förderungswürdige Projekte unterstützt werden. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt dabei unangetastet. Durch den gegenwärtig niedrigen Zinssatz auf dem Kapitalmarkt sind erst einmal nur geringe Erträge zu erwarten, so dass in 2010 aus Kapitalerträgen keine Förderung von Projekten durch die Bürgerstiftung Bad Ems möglich sein wird.

Spenden an die Bürgerstiftung Bad Ems werden nicht dem Stiftungsvermögen zugerechnet. Sie dienen einer kurzfristigen Förderung von Projekten, wobei die Spenderin oder der Spender auch einen bestimmten Verwendungszweck benennen kann, für den die Spende durch die Bürgerstiftung eingesetzt werden soll. Der Stiftungszweck in der Satzung der Bürgerstiftung Bad Ems wurde deshalb ganz bewusst nicht zu eng gewählt und umfasst die Initiierung, Planung oder Unterstützung von gemeinnützigen Projekten und Initiativen in den Bereichen Stadtgeschichte, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Erziehung und Sport, Kunst und Kultur, Völkerverständigung, Umwelt-, Tier- und Naturschutz, Landschafts- und Denkmalpflege, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitswesen, Brauchtumspflege, Stadtentwicklung, bürgerschaftliches Engagement und nachhaltiges Gemeinwesen.

Bürgerinnen und Bürger, die einen runden Geburtstag begehen, oder Unternehmen, die ein Firmenjubiläum feiern können, sind herzlich aufgerufen, anstelle von Geschenken Spenden zugunsten der Bürgerstiftung Bad Ems zu erbitten. Die Bürgerstiftung Bad Ems versteht sich dabei als Dienstleister, der die Spenden entsprechend des gewünschten Zwecks verwendet, ohne dass sich der Jubilar um die weitere Abwicklung kümmern muss. Auch wenn der Wunsch besteht, sich durch einen Nachlass zugunsten der Bürgerstiftung Bad Ems ein bleibendes Vermächtnis in Bad Ems zu schaffen, verfügt die Bürgerstiftung Bad Ems über entsprechende Kontakte und Möglichkeiten.

Für persönliche Informationen stehen weiterhin die Initiatoren und Gremienvorsitzenden Ottmar Canz (Schifflerweg 14, Bad Ems, Telefon 02603/6305) und Wilhelm Augst (Mercurstraße 1, Bad Ems, Telefon 02603/12670) gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um Zustiftung und Spende:

Wie kann ich Stifter / Zustifter werden?
Zustiftungen sind ab einem Mindestbetrag von 100,00 EUR möglich. Der Betrag wurde bewusst sehr niedrig angesetzt, weil es das Ziel ist, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von dieser Idee zu begeistern und sie zu einer Mitarbeit in der Stiftung zu bewegen.

Kann ich auch nur spenden?
Die Bürgerstiftung Bad Ems kann auch durch eine Spende unterstützt werden. Dabei können Spenden auch zweckgebunden gewährt werden. Die Stiftung wird dann die Spende im Sinne dieser Zweckbindung verwenden. Spenden werden nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt. Sie werden zeitnah für Maßnahmen des Stiftungszweckes ausgegeben.

Sind meine Stiftungen / Spenden steuerlich absetzbar?
Die Stiftung wird nach der zum 01.07.2010 erfolgten Bestätigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier nun die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit beantragen. Das zuständige Finanzamt Montabaur-Diez hat bereits grundsätzlich mitgeteilt, dass gegen die Stiftungssatzung keine Bedenken aus steuerrechtlicher Sicht bestehen.

Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu einem Betrag von 1 Mio EUR, verteilt auf 10 aufeinander folgende Jahre, steuerlich geltend gemacht werden.
Spenden können bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden. Sofern Spenden wegen Überschreitens der Höchstgrenze in einem Jahr nicht berücksichtigungsfähig sind, können sie unbegrenzt in folgende Jahre vorgetragen werden.

Für Spenden bis 200 EUR gilt ein so genannter vereinfachter Spendennachweis. Hierzu genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg. Die Bürgerstiftung Bad Ems stellt aber natürlich auch gerne eine Spendenquittung für eine Spende unter 200 EUR aus.

Dienstag, 13. Juli 2010

Stiftungsgremien nehmen Arbeit auf


Die Aktivitäten im zweiten Halbjahr 2010 der vor kurzem gegründeten Bürgerstiftung Bad Ems waren Gegenstand der ersten Vorstandssitzung, an der auch der Stiftungsrat teilgenommen hat.

Am 13.07.2010 traf sich der Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Bad Ems zur Planung der weiteren Aktivitäten im zweiten Halbjahr 2010. An diesem Termin hat auch der Stiftungsrat teilgenommen.
Die Tagesordnungspunkte waren:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Festlegung der Aktivitäten bis 31.12.2010
3. Planung und Durchführung von Aktivitäten
3.1 Handy-Aktion d.h. Sammlung von Alt-Handys in Bad Ems, für die Verwertungsunternehmen an Bürgerstiftungen eine Vergütung bezahlen
3.2 Gewinnung von Zustiftern und Spender
4. Schlusswort
Über das Ergebnis der Sitzung wird in Kürze berichtet.
Für persönliche Informationen stehen weiterhin die Initiatoren und Gremienvorsitzenden Ottmar Canz (Schifflerweg 14, Bad Ems, Telefon 02603/6305) und Wilhelm Augst (Mercurstraße 1, Bad Ems, Telefon 02603/12670) gerne zur Verfügung.